EU Benchmark-Verordnung
Die EU Benchmark-Verordnung ist seit dem 1. Januar 2018 anwendbar. Sie betrifft EU und Nicht-EU ansässige Administratoren, deren Indizes (Benchmarks) in der EU als Referenzwert bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden. Im Vereinigten Königreich werden die Regeln für die Administration und Nutzung dieser Benchmarks nach einem „Brexit“ inhaltlich nicht von denen der EU abweichen.
Übertragung der Administration von Indizes der Deutsche Börse AG
Am 31. Juli 2019 wurde STOXX Ltd. (STOXX) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Artikel 32 der EU Benchmark-Verordnung als Drittstaat-Administrator anerkannt. STOXX und die von STOXX bereitgestellten Indizes wurden in das ESMA-Benchmarks-Register unter Art. 36 der EU Benchmark-Verordnung aufgenommen.
Um im Index-Geschäft der Gruppe Deutsche Börse Synergien zu realisieren, hat die DBAG die Administration der DBAG-Indizes, wie unter der EU Benchmark-Verordnung definiert, am 21. August 2019 an STOXX übertragen. Auch diese Indizes (DAX, eb.rexx, etc.) wurden in das ESMA-Benchmarks-Register unter Art. 36 der EU Benchmark-Verordnung aufgenommen. Die Übertragung der Administration der DBAG-Indices auf STOXX hat keine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis zwischen der DBAG und DBAG-Indexkunden.
Axioma-Übernahme
Weitere Informationen zur Axioma-Übernahme finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an customersupport@stoxx.com.